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| GÜTEKLASSEN
| | Klasse A oder "frisch" | saubere, normale, unverletzte Schale
nicht gewaschen oder gereinigt
Luftkammer höchstens 6 mm
Eiweiß klar gallertartig
keine fremden Einlagerungen jeder Art | | Klasse A "EXTRA" | Anforderungen wie oben, aber Luftkammer weniger
als 4mm
höchstens 7 Tage alt
erkennbar an der Banderole "EXTRA bis ..."
| | Klasse B "2. Qualität"
oder haltbar gemacht | normale, unverletzte Schale
Luftkammer höchstens 9mm
wird i.d.R. nicht angeboten
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"ALTE" GEWICHTSKLASSEN
Diese Gewichtsklassen wurden bis zum 30.07.1996 verwendet:
| Eier der Güteklasse A wurden bisher
in Schritten von je 5g in 8 Gewichtsklassen eingeteilt: | | Klasse O | 75g und darüber | | Klasse 1 | 70g bis unter 75g | | Klasse 2 | 65g bis unter 70g | | Klasse 3 | 60g bis unter 65g | | Klasse 4 | 55g bis unter 60g | | Klasse 5 | 50g bis unter 55g | | Klasse 6 | 45g bis unter 50g | | Klasse 6 | unter 50g |
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"NEUE" GEWICHTSKLASSEN
Diese Gewichtsklassen gelten seit dem 01.08.1996:
| Eier der Güteklasse A wurden bisher
in Schritten von je 5g in 8 Gewichtsklassen eingeteilt: | | XL | Sehr groß: | 73g und darüber | | L | Groß: | 63g bis unter 73g | | M | Mittel: | 53g bis unter 63g | | S | Klein: | unter 53g |
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Auf den Verpackungen wird die Gewichtsklasse durch die genannten
Buchstaben oder Begriffe oder durch eine Kombination von beiden
gekennzeichnet, die durch die entsprechenden Gewichtsspannen
ergänzt werden können.
Zusätzlich zu Angaben der Güte- und Gewichtsklassen können
bei Eiern der Klasse A in Kleinpackungen freiwillig Angaben über
die unterscheidenden Merkmale der Art der Legehennenhaltung
gemacht werden.
Quellen:
Verordnung (EG) Nr. 1511/96 der Kommission vom 29.Juli 1996
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Nr. L 189/91 Kupfer H.;
SUB Heft 5/85, Seite III-13
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